Frage:

In den Tagen des Ramadan: Ist es einer Gruppe von Muslimen, die in einer Moschee das Tarawih-Gebet verrichten, erlaubt, ebenfalls das Tahajjud-Gebet in der Nacht zu beten, insbesondere in den letzten zehn Tagen des Ramadan?

Antwort:

Die Angelegenheit in Bezug auf das Tahajjud-Gebet und das Tarawih-Gebet ist eine Angelegenheit mit Spielraum.

Wenn jemand die ganze Nacht betet, so trifft ihn dabei kein Tadel. Doch er soll maßvoll handeln und seiner Seele ihr Recht geben, damit er nicht ermüdet, wie der Prophet sagte:

{ خُذوا مِنَ العَمَلِ ما تُطيقونَ فإنَّ اللهَ لا يَمَلُّ حتَّى تَمَلُّوا }

„Nehmt von den Taten das, was ihr zu leisten vermögt. Wahrlich, Allah hört nicht auf, euch zu belohnen, bis ihr selbst aufhört zu handeln.”

Das heißt: Euer Lohn hört nicht auf, bis ihr selbst im Handeln nachlasst.

Wenn ihr zu Beginn der Nacht Tarawih gebetet habt und anschließend das Tahajjud-Gebet verrichten möchtet, dann soll derjenige, der am Ende der Nacht beten will, das Witr aufschieben.

Und wenn jemand den Vorzug gemeinsam mit dem Imam erlangen möchte, so gilt: Wer hinter dem Imām das Tarawih-Gebet verrichtet, bis er sich verabschiedet, dem wird das Gebet einer ganzen Nacht aufgeschrieben.

Wenn man diesen Vorzug erlangen möchte, und er verdient es wahrlich, dass man eifrig danach strebt:
Wenn der Imam nach der letzten Rakʼah des Witr den Salam spricht, dann soll er aufstehen und es mit einer weiteren Rakʼah gerade machen, damit er sein Gebet im letzten Teil der Nacht fortführen kann, um das Tahajjud-Gebet zu verrichten, und sein Gebet mit dem Witr abschließt.

Und er soll nicht zweimal Witr beten. Es gibt keine zwei Witr in einer Nacht. Dies ist die Vorgehensweise.

Scheich Zaid al-Madchalī, rahimahullah

Übersetzer: Khawer Malik