Frage:

Geehrter Scheich, möge Allah euch Erfolg gewähren, ein Mann leitet im Ramadan die Menschen im Tarāwīḥ Gebet und nimmt dafür eine Bezahlung. Ist es erlaubt, hinter ihm zu beten? Und ist dieses Handeln zulässig?

Antwort:

Wenn er die Bezahlung zur Bedingung macht und sagt: „Ich bete nur dann mit euch, wenn ich so und so viel bekomme”, dann ist das Gebet hinter ihm nicht gültig.

Wenn er jedoch die Menschen im Gebet leitet und annimmt, was man ihm gibt, ohne es zur Bedingung gemacht zu haben, dann ist daran nichts auszusetzen.

Imām Aḥmad rahimahullah wurde über einen Mann gefragt, der sagt: „Ich bete für euch im Ramadan für so und so viel.” Er sagte: „Ich suche Zuflucht bei Allah. Und wer würde hinter einem solchen beten?”

Es ist nicht erlaubt, die Bezahlung zur Bedingung zu machen. Wenn ihm jedoch etwas gegeben wird und er annimmt, was ihm gegeben wird, ohne es zur Bedingung gemacht zu haben, dann ist daran nichts auszusetzen. Das gehört zur Unterstützung im Gehorsam gegenüber Allah.

Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān

Übersetzung: Khidr ibn Malik