Frage:

Wie lautet das Urteil über eine Abtreibung, bzw. Schwangerschaftsabbruch vor den vierzig (Schwangerschats-)Tagen aufgrund psychischer und sozialer Umstände, insbesondere wenn die Ehefrau fürchtet, dass ihr Ehemann sie in Zukunft scheiden könnte?

Antwort:

Es ist nicht erlaubt, die Schwangerschaft aus Abneigung gegen sie oder um ihr zu entkommen zu beenden. Dies ist nicht erlaubt.

Wenn jedoch ein medizinischer Grund vorliegt - das heißt, wenn die Ärzte medizinisch feststellen, dass es notwendig ist, diese Schwangerschaft abzubrechen, weil sie eine Gefahr für das Leben der Mutter darstellt - und die Gelehrten hierzu eine Fatwa erlassen haben, dann ist es erlaubt, sie abzubrechen.

Dies ist keine Angelegenheit, die leichtgenommen werden darf, sodass jeder, der eine Schwangerschaft beenden möchte, dies einfach tun kann. Nein.

Vielmehr ist es erforderlich, einen medizinischen Bericht von fachärztlichen Spezialisten zu haben, und es ist erforderlich, eine Fatwa eines qualifizierten Gelehrten zu besitzen, die auf diesem Bericht beruht.

Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān, hafidhahullah

Übersetzer: Abu Davut Konyevi.