Frage:
Während des Essens passiert es, dass man manchmal mit der linken Hand isst. Was ist das Urteil darüber?
Antwort:
Das Essen mit der linken Hand, das Trinken mit der linken Hand, das Nehmen mit der linken Hand und das Geben mit der linken Hand, all diese vier Dinge sind gegen die Sunna. Das Essen sollte mit der rechten Hand erfolgen, das Trinken sollte mit der rechten Hand erfolgen, das Nehmen von anderen sollte mit der rechten Hand erfolgen und das Geben an andere sollte mit der rechten Hand erfolgen; das ist die Sunnah. Aber das Essen und Trinken mit der linken Hand ist haram; denn der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
«لا يأكل أحدكم بشماله ولا يشرب بشماله؛ فإن الشيطان يأكل بشماله ويشرب بشماله»
"Niemand von euch soll mit seiner linken Hand essen oder trinken; denn der Teufel isst und trinkt mit seiner linken Hand." [1]
Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) hat das Essen und Trinken mit der linken Hand verboten und dieses Verbot damit begründet, dass es eine Tat des Schaitan ist. Dies bestätigt, dass man das Essen und Trinken mit der linken Hand vermeiden sollte. Wenn ein Muslim die Wahl hat, entweder den Schritten des Schaitan in seinem Essen und Trinken zu folgen oder dem Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) und seiner Führung, dann weiß ich, was er wählen würde. Es ist bekannt, dass jeder Gläubige die Wahl treffen würde, dem Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) und seinen Anweisungen zu folgen.
Daher sagen wir: Es ist für einen Menschen verboten, mit seiner linken Hand zu essen oder zu trinken. Wenn es verboten ist, dann ist das Verbotene nach der Scharia-Regel nur im Falle einer Notwendigkeit erlaubt. Eine solche Notwendigkeit könnte sein, dass die rechte Hand gelähmt ist, dass die rechte Hand gebrochen ist, dass die rechte Hand verbrannt ist oder ähnliche Umstände; in solchen Fällen ist es nicht möglich, mit der rechten Hand zu essen oder zu trinken.
Scheich Muhammad Ibn Salih Ibn 'Uthaymin
Quelle: Audio Aufnahme, Übersetzung: Abu Davut Konyevi.
[1] Tirmidhi, "Nahrung", 9. (1799); Abu Dawud, "Nahrung", 19. (3776); Ibn-u Maaja, "Nahrung", 8. (3266)