Frage 1:
Ist es erlaubt, Geflügel zu essen, das auf den Märkten verkauft wird, auf der Grundlage, dass es Fleisch der Leute der Schrift ist, oder ist es unzulässig, weil es sich um ein Maytah (verendetes Tier, was haram ist zu verzehren) handelt, das auf unbekannte Weise geschlachtet wurde (z. B. durch Abschlagen des Kopfes oder durch Elektroschock o. Ä.)? Und sind die Ahl al-Kitab heute hinsichtlich dieses Urteils tatsächlich so zu betrachten wie jene früher?
Antwort 1:
Ja, das Essen von Geflügel ist erlaubt, denn das, was heute von den Ahl al-Kitab geschlachtet wird, ist wie das, was von den Ahl al-Kitab zur Zeit des Propheten (ﷺ) geschlachtet wurde.
Die Ahl al-Kitab gehören zu den Kuffar, ob zur Zeit des Propheten (ﷺ) oder heute. Allah sagt in Seinem edlen Buch:
﴿لَقَدْ كَفَرَ الَّذِينَ قَالُوا إِنَّ اللَّهَ هُوَ الْمَسِيحُ ابْنُ مَرْيَمَ ۖ وَقَالَ الْمَسِيحُ يَا بَنِي إِسْرَائِيلَ اعْبُدُوا اللَّهَ رَبِّي وَرَبَّكُمْ ۖ إِنَّهُ مَنْ يُشْرِكْ بِاللَّهِ فَقَدْ حَرَّمَ اللَّهُ عَلَيْهِ الْجَنَّةَ وَمَأْوَاهُ النَّارُ ۖ وَمَا لِلظَّالِمِينَ مِنْ أَنْصَارٍ ﴾﴿ لَقَدْ كَفَرَ الَّذِينَ قَالُوا إِنَّ اللَّهَ ثَالِثُ ثَلَاثَةٍ ۘ وَمَا مِنْ إِلَٰهٍ إِلَّا إِلَٰهٌ وَاحِدٌ ۚ وَإِنْ لَمْ يَنْتَهُوا عَمَّا يَقُولُونَ لَيَمَسَّنَّ الَّذِينَ كَفَرُوا مِنْهُمْ عَذَابٌ أَلِيمٌ ﴾
„Wahrlich, ungläubig sind jene, die sagen: ‚Allah ist der Messias, der Sohn Maryams.‘ Doch der Messias sagte: ‚O Kinder Israels, dient Allah, meinem Herrn und eurem Herrn.‘ Wer Allah etwas beigesellt, dem hat Allah das Paradies verboten, und sein Aufenthaltsort ist das Feuer. Und für die Ungerechten gibt es keine Helfer. Wahrlich, ungläubig sind jene, die sagen: ‚Allah ist der Dritte von dreien.‘ Es gibt keinen Gott außer einem einzigen Gott. Und wenn sie nicht von dem ablassen, was sie sagen, wird diejenigen unter ihnen, die ungläubig sind, eine schmerzhafte Strafe treffen.“ [Al-Maʾida 5:72–73]
Allah sagt ebenfalls im selben Surah:
﴿ الْيَوْمَ أُحِلَّ لَكُمُ الطَّيِّبَاتُ ۖ وَطَعَامُ الَّذِينَ أُوتُوا الْكِتَابَ حِلٌّ لَكُمْ وَطَعَامُكُمْ حِلٌّ لَهُمْ ۖ وَالْمُحْصَنَاتُ مِنَ الْمُؤْمِنَاتِ وَالْمُحْصَنَاتُ مِنَ الَّذِينَ أُوتُوا الْكِتَابَ مِنْ قَبْلِكُمْ إِذَا آتَيْتُمُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ مُحْصِنِينَ غَيْرَ مُسَافِحِينَ وَلَا مُتَّخِذِي أَخْدَانٍ ۗ وَمَنْ يَكْفُرْ بِالْإِيمَانِ فَقَدْ حَبِطَ عَمَلُهُ وَهُوَ فِي الْآخِرَةِ مِنَ الْخَاسِرِينَ ﴾
„Erlaubt sind euch heute die guten Dinge. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und (erlaubt sind euch zur Ehe) die keuschen Frauen von den Gläubigen und die keuschen Frauen von denen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gebt, in ehrbarer Ehe, nicht in Unzucht und nicht als Geliebte nehmend. Und wer den Glauben verleugnet, dessen Werk ist hinfällig, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern.“ [Al-Maʾida 5:5]
Was die Art der Schlachtung betrifft, so wird nicht nach der Methode gefragt; denn wenn eine Handlung „min ahlihi“ (also von jemandem, der grundsätzlich befugt ist, sie auszuführen) vorgenommen wurde, werden die Begleitumstände dieser Handlung nicht hinterfragt.
Im Sahih al-Bukhari findet sich:
Es wird von ʿAischa (radiyallahu ʿanha) berichtet, dass eine Gruppe von Menschen zum Propheten (ﷺ) sagte:
{إِنَّ قَوْمًا يَأْتُونَنَا بِاللَّحْمِ لاَ نَدْرِى أَذُكِرَ اسْمُ اللَّهِ عَلَيْهِ أَمْ لاَ}
„Es kommen Leute zu uns mit Fleisch, und wir wissen nicht, ob der Name Allahs darüber genannt wurde oder nicht.“
Da sagte er:
{سَمُّوا أَنْتُمْ وَكُلُوا }
„Nennt ihr (selbst) den Namen Allahs darüber und esst.“
Sie sagte: Diese Leute waren zuvor kürzlich noch Kuffar (d. h. sie waren neu im Islam), und es wurde nicht nach der Schlachtmethode gefragt.
Diese Regel gilt daher auch für die Juden und Christen, bei denen wir nicht wissen, ob sie den Namen Allahs erwähnt haben oder nicht; denn ihre geschlachteten Tiere sind uns halal (erlaubt).
Frage 2:
Bitte erläutern Sie die Fatwa: Wenn ein Muslim auf die Märkte und in Speiselokale in einem christlichen Land geht und Lamm-, Rind- oder Hühnerfleisch kauft, soll er nicht danach fragen, wie es geschlachtet wurde?
Antwort 2:
Ja, er fragt nicht nach der Art der Schlachtung.
Frage 3:
Was aber, wenn ihm mitgeteilt wird, dass das Fleisch durch Elektroschock betäubt oder erwürgt oder erschossen wurde? Wie ist das Urteil über Fleisch, das auf diese Weise geschlachtet wurde? Gilt es als Maytah (verendetes Tier, dessen Verzehr nicht erlaubt ist)?
Antwort 3:
Es ist nicht erlaubt, wenn dies mit Gewissheit bekannt ist, denn dann gilt es als Maytah (verendetes Tier, welches haram ist zu verzehren).
Frage 4:
Können wir aus dem Hadith von Aischa (radiy Allahu anha), der in der Fatwa erwähnt wird, verstehen, dass sich die Frage der Leute an den Gesandten Allahs (ﷺ) nur darauf bezog, ob der Name Allahs über dem geschlachteten Tier erwähnt wurde, und nicht auf die eigentliche Schlachtmethode?
Antwort 4:
Ja, sie fragten nach der Erwähnung des Namens Allahs und nicht nach der eigentlichen Art der Schlachtung, und es ist im Hadith deutlich, dass es nicht erforderlich ist, nach beidem zu fragen.
Frage 5:
Ist es möglich zu sagen, dass, wenn es in einer Stadt, in der Muslime leben, Geschäfte gibt, die Fleisch führen, das nach der islamischen Methode geschlachtet wurde – selbst wenn es teurer ist –, es dann nicht erlaubt ist, das Fleisch der Christen zu kaufen?
Antwort 5:
Nein, das ist nicht möglich zu sagen, denn das geschlachtete Fleisch der Christen und der Juden ist halal. Wer es jedoch aus Frömmigkeit (Tawarruʿ[1]) unterlässt, auf dem sehen wir keinen Mangel.
Frage 6:
Einer der Leser fragt nach einer Überlieferung von ʿAli Ibn Abi Talib (radiy Allahu ʿanhu), in der er gesagt haben soll: „Esst nicht das Fleisch, das von Banu Taghlib geschlachtet wurde, denn sie halten am Christentum fest durch das Trinken von Alkohol.“ Kann dies als Beweis herangezogen werden – angesichts der Christen von heute, von denen die Mehrheit Alkohol trinkt –, dass es nicht erlaubt ist, ihr geschlachtetes Fleisch zu essen?
Antwort 6:
Ich kenne die Authentizität dieser Aussage nicht. Und falls sie authentisch ist, wäre ihre Bedeutung, dass sie (Banu Taghlib) tatsächlich nicht auf der Religion der Christen waren und daher nicht unter das Urteil der Erlaubnis ihres geschlachteten Fleisches fallen würden.
Frage 7:
Wenn bekannt ist, dass einige Schlachthäuser in diesem Land Schafe und Rinder zusammen mit Schweinen schlachten, ist es dann erlaubt, dieses Fleisch zu essen, insbesondere wenn dieselben Werkzeuge zur gleichen Zeit für beides verwendet werden?
Antwort 7:
In diesem Fall, wenn wir wissen, dass die Messer für beides verwendet werden, dann soll das Fleisch gewaschen werden, und es wird durch das Waschen rein.
Frage 8:
Ist es möglich, dass Sie uns ein Wort an die Muslime in den westlichen Ländern richten über die Verpflichtung, sich von Ungehorsam [gegenüber Allah und Seinem Gesandten ﷺ] sowie von Haram-Dingen und zweifelhaften Angelegenheiten fernzuhalten, da wir wissen, dass einige von ihnen nachlässig sind in Bezug auf manche schweren Sünden wie das Unterlassen des Gebets oder Zina (unerlaubte sexuelle Handlungen) oder das Trinken von Alkohol, während er jedoch bekümmert ist oder die Angelegenheit des Essens von Fleisch, das nicht nach der islamischen Methode geschlachtet wurde, verkompliziert?
Antwort 8:
Mein Rat an sie ist, Taqwa zu haben und die Strafe Allahs zu fürchten und an den Tag der Begegnung zu denken - einen Tag, an dem die Entschuldigungen derjenigen, die sich selbst Unrecht getan haben, ihnen nichts nützen werden. Einen Tag, an dem weder ein Elternteil seinem Kind etwas nützen kann noch das Kind seinem Elternteil etwas nützen kann. Einen Tag, an dem sie alle barfuß und nackt aus ihren Gräbern auferweckt werden. Wir bitten Allah um Rechtleitung und Erfolg.
Scheich Muhammad Salih al-ʿUthaymin, rahimahu Allah
Quelle: Verfasst am 28/2/1414 (17/08/1993). Ursprünglich veröffentlicht in der Juli/August 2001 Ausgabe des „al-Furqaan“-Newsletters, verbreitet in Toronto, Kanada, von „The Reign of Islaamic Da’wah“. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.
[1] Tawarruʿ oder Waraʿ ist, wenn eine Person eine solche Frömmigkeit besitzt, dass sie sogar das unterlässt, was erlaubt ist, um etwas Besseres zu erlangen aus dem Wunsch heraus, Allah zu gefallen, und um jede Möglichkeit zu vermeiden, etwas Falsches zu tun.