Frage an Islam Fatwa:
1. Entspricht es der Verpflichtung des Ehemanns, sicherzustellen, dass auch die Ehefrau während der sexuellen Intimität befriedigt wird und zum Orgasmus kommt? Welche Beweise gibt es, die darauf hindeuten, dass der Ehemann dies nicht vernachlässigen sollte, insbesondere wenn die Ehefrau sich danach unzufrieden, wütend oder enttäuscht fühlt?
2. Und dürfen sich die Ehepartner in so einem Fall gegenseitig Masturbieren?
3. Ist es erlaubt aufgrund dessen den Geschlechtsverkehr mit dem Ehemann zu verweigern?
Der Faqih Ibn Qudama al-Maqdisi sagte:
Es ist mustahab (empfohlen), dass der Mann seine Frau vor dem Geschlechtsverkehr ein Vorspiel hat (küssen, streicheln, spielerisch stimuliert etc.), um ihr Verlangen zu wecken, damit sie genauso viel Vergnügen am Geschlechtsverkehr hat wie er selbst. Es wurde berichtet, dass Umar ibn Abdulaziz überliefert, dass ihm der Prophete (sallallahu alayhi wa sallam) gesagt hat:
(لا تواقعها الا وقد أتاها من الشهوة مثل ما أتاك لكيلا تسبقها بالفراغ - قلت وذلك إلي؟ قال - نعم انك تقبلها وتغمزها وتلمزها فإذا رأيت أنه قد جاءها مثل ما جاءك واقعتها)
"Beginne den Geschlechtsverkehr nur mit ihr, wenn sie hat dasselbe Verlangen hat wie du, damit sie nicht leer ausgeht." Ich fragte: "Obliegt mir das?" Er antwortete: "Ja, du solltest sie küssen, liebkosen und berühren. Wenn du siehst, dass sie dasselbe Verlangen wie du hat, dann vollziehe den Geschlechtsverkehr mit ihr."
Wenn er vor ihr zum Orgasmus kommt, ist es makruh (misbilligt), dass er sich zurückzieht, bevor sie zum Orgasmus kommt. Denn Anas ibn Malik berichtete, dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{إذا جامعَ أحدُكم أهلَهُ فليَصْدُقْها ثم إذا قضَى حاجتَهُ قبلَ أن تُقضَى حاجتُها فلا يُعْجِلْهَا حتى تَقضِيَ حاجتَها}
"Wenn ein Mann mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hat, sollte auf sie eingehen (d.h. auf ihre Bedürfnisse). Und wenn er sein Bedürfnis befriedigt hat, sollte er sie nicht drängen/überstürzen, bis auch ihre Bedürfnisse befriedigt sind." (d.h. bis sie auch einen Orgasmus hat) Denn darin liegt ein Schaden für sie und es hindert sie daran, ihre Begierde zu befriedigen."
Quelle: Auszug aus "Al-Mughni" von Ibn Qudama, Band 8, Seite 136
Scheich Muhammad Ibn Uthaimin sagte in seiner Erklärung zu den Worten von Ibn Qudama:
Die Aussage "Es ist makruh, dass er sich zurückzieht, bevor sie zum Orgasmus kommt" bezieht sich auf den Hadith: "Wenn er seine Bedürfnisse befriedigt hat, sollte er sie nicht drängen, bis ihre Bedürfnisse befriedigt sind." [1]
"Sich zurückzuziehen" bedeutet, dass der Mann den Geschlechtsverkehr beendet, indem er seinen Glied aus dem Geschlechtsteil der Frau rauszieht, bevor ihre Begierde befriedigt ist, das heißt, bevor sie zum Orgasmus kommt. Die Befriedigung der Begierde erfolgt durch den Orgasmus.
Der Autor sagt, "es ist makruh", aber dies ist fragwürdig. Die richtige Ansicht ist, dass es haram (verboten) ist, sich zurückzuziehen (die Intimität zu beenden), bevor sie zum Orgasmus kommt. Das liegt daran, dass sie dadurch die vollständige Befriedigung nicht bekommt und ihr das vollkommene Vergnügen vorenthalten wird. Darüber hinaus kann es ihr schaden, wenn sie kurz davor ist zu ejakulieren und dann nicht ejakulieren kann, weil der Geschlechtsverkehr beendet wurde.
Was den erwähnten Hadith betrifft, so ist er ebenfalls schwach (in Authentizität), aber aus praktischer Sicht ist er korrekt. So wie der Mann es nicht mag, unterbrochen zu werden, bevor er fertig bist, sollte sie auch nicht überstürzt werden.
Quelle: Al-Scharh Al-Mumti' ala Zad Al-Mustaqni, Band 12, Seite 417
Übersetzung: Abu Davut Konyevi, Korrektur: Seyyid Abu Abdillah
[1] Überliefert von Abu Ya’la (7/4201) auf Autorität von Anas (radiyallahu anh) siehe: Al-Irwa’ (2010)