Frage:
Was ist das Urteil über das Lesen des Quran für Menschen gegen Lohn? Bitte informiert uns – möge Allah euch belohnen.
Antwort:
Wenn die Absicht darin besteht, den Quran den Menschen zu lehren oder ihnen beim Auswendiglernen zu helfen, so ist es nach der korrektesten Aussage der Gelehrten erlaubt, dafür eine Vergütung anzunehmen, basierend auf dem authentischen Hadith über das Lesen für Kranke, unter der Bedingung eines festgelegten Lohns. In diesem Hadith sagte der Gesandte Allahs ﷺ:
{ إن أحق ما أخذتم عليه أجرًا كتاب الله }
„Das, wofür ihr am meisten verdient, Lohn zu nehmen, ist das Buch Allahs.“ (Überliefert von al‑Bukhari)
Wenn jedoch die Absicht nur darin besteht, den Quran zu rezitieren, etwa bei irgendeiner Veranstaltung, dann ist es nicht erlaubt, dafür einen Lohn zu nehmen.
Und Scheikh al-Islam Ibn Taymiyya (rahimahullah) erwähnte, dass er keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten bezüglich des Verbots dieses Vorgehens kennt.
Scheich Abdulaziz ibn Baz, rahimahullah
Quelle: فتاوى إسلامية, Band 7, Seite 20; und مجموع فتاوى ومقالات الشيخ ابن باز Band 24, Seite 375.
Siehe auch: Vergütung für Lehren des Quran, Islam oder Ruqiyah verlangen