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Frage:
Was ist das Urteil über das Tragen von Sportkleidung, die Symbole der Ungläubigen trägt, wie zum Beispiel Sportshirts mit Emblemen von Italien, Deutschland, Amerika oder solche, auf denen die Namen einiger ungläubiger Spieler stehen?
Antwort:
Bei Kleidung, die Symbole der Ungläubigen trägt, gibt es Details wie folgt:
- Wenn diese Symbole religiöse Symbole der Ungläubigen darstellen, wie das Kreuz und Ähnliches, dann ist es in diesem Fall nicht erlaubt, solche Kleidung zu importieren, zu verkaufen oder zu tragen.
- Wenn diese Symbole darauf abzielen, einen der Ungläubigen zu verherrlichen, indem sein Bild oder sein Name und Ähnliches darauf abgebildet ist, dann ist es ebenfalls haram, wie zuvor erwähnt.
- Wenn diese Symbole keine Anbetung oder Verherrlichung einer Person darstellen, sondern handelsübliche Markenzeichen sind, die als Marken bekannt sind, dann ist nichts dagegen einzuwenden.
Und mit Allah liegt der Erfolg, und möge Allah unseren Propheten Muhammad, seine Familie und seine Gefährten segnen und Frieden bringen.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Fatwa
Quelle: Fataawa al-Lajnah ad-Daimah, Frage 1 aus der Fatwa Nr. 16585