Frage:

Ist es für den Mann verpflichtend, während des Gebets, seinen Kopf mit einer Mütze (Qubba‘ah) oder ähnlichem zu bedecken?


Antwort:

Das Bedecken des Kopfes ist nicht pflicht, denn die ‘Awrah (Blöße), welche bedeckt werden muss, ist der Bereich zwischen den Knien und dem Bauchnabel.
Jedoch geziemt es sich für den Menschen, wenn er das Gebet verrichten möchte, die schönsten Kleidungen anzuziehen, mit denen sich die Menschen in seiner Zeit und an seinem Ort kleiden, dies aufgrund der Aussage Allāhs - Segensreich und Erhaben ist Er - :

{ يَا بَنِي آدَمَ خُذُوا زِينَتَكُمْ عِندَ كُلِّ مَسْجِدٍ }

"O Kinder Ādams, legt euren Schmuck bei jeder Gebetsstätte an..." [Sūrah al-A‘rāf 7:31]

Daher, falls er eine Gutrah (eine Art Kopftuch) hat, so ist es für ihn besser sich damit zu kleiden, denn dies ist vom Anlegen des Schmucks, gemäß unseres Brauchs hier in Saudi-Arabien.

Es könnte sein, dass in manchen Ländern das Bedecken des Kopfes unwichtig ist und das Anlegen des Schmucks ohne eine Kopfbedeckung geschieht, so ist das Urteil entsprechend der Lage des Landes.
Das Wichtige ist, dass du deinen Schmuck bei jedem Gebet anlegst.

‘Allāmah Muhammad al-‘Uthaymīn, rahimahullah

Übersetzung: Rasūl Gençer