Frage an Islam Fatwa:

Ich habe von Fadschr an gefastet. Etwa eine Stunde vor Maghrib begann jedoch meine Menstruation, sodass ich das Fasten nicht beenden konnte.

Werde ich für diesen Tag belohnt, obwohl das Fasten dadurch ungültig wurde? Und erhalte ich auch Lohn für die darauffolgenden Tage, an denen ich wegen meiner Menstruation nicht fasten darf, obwohl ich die feste Absicht hatte, zu fasten? Und darf ich eine Pille nehmen um meine Periode zu verhindern, damit ich fasten kann?

Antwort:

Wenn die Frau im Ramadan ihre Menstruation bekommt, dann fastet sie nicht, wie es bekannt ist. Doch sie holt es nach. Sie erhält den Lohn für das Fasten, jedoch ist er nicht wie der Lohn derjenigen, die im Ramadan selbst fastet. Der Beweis hierfür ist die Aussage des Propheten zu der Frau, dass sie „einen Mangel in ihrer Religion“ habe. Sie fragten: „Und worin besteht der Mangel ihrer Religion?“

Er sagte:

{أَلَيْسَ إِذَا حَاضَتْ لَمْ تُصَلِّ وَلَمْ تَصُمْ}

„Ist es nicht so, dass sie, wenn sie menstruiert, weder betet noch fastet?“

So machte der Prophet dies zu einem Mangel in ihrer Religion.

Doch es ist ein Mangel, für den sie nicht getadelt wird, denn sie hat nur aufgrund des Befehls Allahs, des Mächtigen und Erhabenen, das Fasten unterlassen. Sie ist also von dieser Seite her, das heißt im Hinblick auf den Gehorsam gegenüber Allah, dem Mächtigen und Erhabenen, belohnt.

Was jedoch das Einnehmen von Pillen betrifft, damit die monatliche Blutung nicht einsetzt, so ist dies falsch. Denn die Menstruation ist ein natürliches Blut, das Allah den Töchtern Adams vorgeschrieben hat. Es zurückzuhalten wird ohne Zweifel schädlich sein, weil es bedeutet, den Körper aus seiner natürlichen Beschaffenheit herauszuführen. Zudem ist mir von vertrauenswürdigen Ärzten berichtet worden, dass darin viele Schäden liegen, und sie haben mir darüber geschrieben. Daher raten wir der Frau davon ab, diese Pillen einzunehmen, nur damit sie im Ramadan fasten kann.

Scheich Muḥammad al-‘Uthaimīn, rahimahullah

Übersetzung: Khawer Malik