Frage:

Ist es demjenigen, der aufgrund einer Entschuldigung sein Fasten brechen darf, gestattet, vor Fastenden zu essen?

Antwort:

Ja, das ist dem Entschuldigten erlaubt, es gibt nichts was ihn davon abhält. Ich kenne keinen Hinderungsgrund.

Scheich Muqbil, rahimahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes