Frage:

Was ist das Urteil über denjenigen, der am Tage von Ramadan (während dem Fasten) aus Versehen (unbeabsichtigt) isst oder trinkt?

Antwort:

Sein Fasten ist weiterhin gültig, und es obliegt ihm nichts. Dies basiert auf der Aussage Allahs, dem Erhabenen, am Ende der Surah al-Baqarah:

‎﴿ رَبَّنَا لَا تُؤَاخِذْنَا إِن نَّسِينَا أَوْ أَخْطَأْنَا ﴾

„Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen.“ (Surah Al-Baqarah, 2:286)

Es ist authentisch vom Gesandten Allahs überliefert, dass Allah bezüglich dieser Bitte sagte: { قَدْ فَعَلْتُ } „Ich habe es getan.“ (d.h. das Bittgebet angenommen) [1]

Ebenso ist als Beweis das überliefert, was von Abu Hurayrah (radiyallahu anhu) authentisch festgestellt wurde, dass der Prophet sagte:

{ من نسِي وهو صائمٌ فأكل وشرب فليتمَّ صومَه ، فإنَّما أطعمه اللهُ وسقاه }

„Wer vergisst, während er fastet, und isst oder trinkt, der soll sein Fasten vollenden; denn Allah hat ihn gespeist und ihm zu trinken gegeben.“ [2]

Daher gilt: Wer aus Vergesslichkeit isst oder trinkt, dem obliegt nichts (d.h. er muss das Fasten nicht nachholen, oder Sühne leisten), und sein Fasten ist gültig. Wenn er sich jedoch während des Essens erinnert, muss er sofort aufhören und sein Fasten für diesen Tag fortsetzen.

Scheich ‘Abdul-‘Azīz Ibn Bāz, rahimahullah

Quelle: Majmuu al-Fataawa von Scheich Abdulaziz ibn Baz, Band 15, Seite 291.
Übersetzung: Abu Davut Konyevi


[1]Sahih Muslim Nr. 126, berichtet von Abd Allah ibn Abbas.
[2] Sahih al-Bukhari Nr. 6669, Sahih Muslim Nr. 1155, berichtet von Abu Hurayrah.


 Siehe auch: Einen Fastenden erinnern, wenn dieser versehentlich isst oder trinkt?