Frage:

Was sind die Rechte der Ehepartner?

Antwort:

Die Ehe hat wichtige Auswirkungen auf das Leben, birgt aber auch große Herausforderungen, denn die Ehe bedeutet eine innige Verbindung zwischen dem Ehemann und seiner Ehefrau und verlangt von jedem Partner bestimmte Rechte des jeweils anderen zu erfüllen: physische Rechte, soziale Rechte und finanzielle Rechte.

Beide Ehepartner sollten sich gegenseitig in rechtlicher Weise behandeln und jeder von ihnen sollte seine Aufgabe ohne Widerwillen oder Nachlässigkeit erfüllen. "Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um." (Surah an-Nisa 4:19)

"Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug." (Surah al-Baqara 2:228)

Es gilt die Gleichung: Solange jeder Ehepartner seine Aufgaben erfüllt, entsteht das glückliche und angenehme Miteinander. Werden die Aufgaben vernachlässigt, treten die Probleme und Streitigkeiten auf und das Leben wird zur Hölle. In vielen Ahadith findet sich die Aufforderung an die Männer zur guten und respektvollen Behandlung der Ehefrau. So sagt der Prophet (): "Seid gut zu den Frauen, denn sie sind aus einer Rippe erschaffen worden. Die gekrümmteste Rippe ist die höchste. Willst du sie gerade biegen, brichst du sie. Wenn du sie lässt, bleibt sie geschwungen. So behandelt die Frauen gut." (Überliefert bei Bukhari & Muslim)


In einer anderen Überlieferung sagt er (): "Die Frau ist aus einer Rippe erschaffen worden, und sie wird niemals gerade sein; wenn du sie mit Genuss erlebst, dann erlebst du sie trotz ihrer Krümmung. Willst du sie gerade biegen, brichst du sie. Und sie brechen bedeutet, dich von ihr scheiden zu lassen." (überliefert bei Muslim)

Der Gesandte Allahs () sagte auch: "Ein gläubiger Ehemann soll niemals seine gläubige Frau hassen. Wenn er eine bestimmte Angewohnheit an ihr nicht mag, so mag er doch eine andere bei ihr finden, die ihm gefällt." (überliefert bei Muslim)

In diesen Ahadith finden wir Aussagen darüber, wie ein Mann seine Frau behandeln und ihr Nachsicht und Feingefühl zukommen lassen soll, weil ihre Natur anders ist als die des Mannes. Auch versteht man aus diesen Ahadith, dass der Mann abzuwägen hat und keine voreiligen Schlüsse ziehen soll. Wenn ihm ein bestimmter Charakterzug nicht gefällt, so soll er diesen mit ihren anderen guten Charakterzügen vergleichen und nicht von einem negativen Blickwinkel betrachten. Der Mann soll seine Frau nicht hassen oder verabscheuen. Viele Ehemänner erwarten von ihren Ehefrauen vollkommen zu sein, was unmöglich ist; sie selbst sind es schließlich auch  nicht. Diese unmögliche Erwartung führt oftmals zu Depressionen und Unglück und hindert sie daran, ihr eheliches Leben zu genießen, oder hat sogar die Scheidung zur Konsequenz. Wie der Prophet () sagte: "Willst du sie gerade biegen, brichst du sie. Und sie zu brechen, heißt, dich von ihr scheiden zu lassen." (überliefert bei Muslim)

Daher sollte der Mann immer nachsichtig und milde mit seiner Ehefrau sein, solange ihre Fehler kein religiöses oder moralisches Verbot darstellen. Die Ehefrau hat unter anderem das Recht, dass ihr Ehemann für sie sorgt und aufkommt, sie mit Nahrung und Kleidung, einer Wohnstätte und allem, was sie benötigt, versorgt. "Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen." (Surah al-Baqara 2:233)

Der Prophet sall Allahu alayhi wa sallam sagte: "Und ihnen steht zu, dass ihr sie in rechtlicher Weise versorgt und kleidet." (Muslim)

Jemand befragte ihn () über die Rechte seiner Ehefrau und er antwortete: "Du sollst ihr zu essen geben, wenn du isst, sie kleiden, wenn du dich kleidest. Du sollst nicht ihr Gesicht schlagen und sie nicht beschimpfen, und sie (bei Streitigkeiten) nicht meiden, außer zu Hause (im Ehebett)." (überliefert bei Abu Dawud und Ibn Maja)

Sie hat auch das Recht, dass sie gleich behandelt wird, wenn ihr Mann eine weitere Ehefrau hat. Die Gleichbehandlung bezieht sich auf die finanziellen Ausgaben, die Wohnstätte und in allen anderen Dingen, die einer Gleichbehandlung bedürfen. Eine Frau der anderen vorzuziehen, stellt eine sehr große Sünde dar. So sagt der Gesandte Allahs (): "Derjenige, der zwei Frauen hat und eine der anderen vorzieht, erscheint am Tag der Auferstehung mit einer krummen Körperhälfte." (Abu Dawud, Tirmidhi, Ibn Maja)

In Sachen Liebe und Zuneigung stellt es keine Sünde dar, wenn man sie nicht gleich behandelt, weil es nicht in der Macht des Mannes liegt. So sagt Allah subhanahu wa ta ‘ala: "Und ihr werdet zwischen den Frauen nicht gerecht handeln können, auch wenn ihr danach trachtet." (Surah an-Nisa 4:129)

Der Prophet ()  behandelte seine Frauen in allen Angelegenheiten gleich und sagte: "Oh Allah, das ist meine Gleichbehandlung in den Dingen, die in meiner Macht stehen, tadle (bestrafe) mich nicht für das, was nicht in meiner Macht steht." (Abu Dawud, at-Tirmidhi, Ibn Maja)

Anders kann es jedoch hinsichtlich der Gleichbehandlung sein, wenn die eine Frau einverstanden ist, dass die andere bevorzugt wird. So war Sauda (radiAllahu anha), die Ehefrau des Propheten , einverstanden, dass ihre eine Nacht ‘Aischa (radiAllahu anha) zuteilwird.
Als der Prophet () krank war, fragte er: "Bei wem bin ich morgen? Bei wem bin ich morgen?" Da erlaubten ihm seine Frauen, dort zu verweilen, wo er möchte, und so verbrachte er die letzte Zeit seines Lebens im Haus von ‘Aischa, bis er starb. (Bukhari und Muslim)

Die Rechte des Mannes aber sind gewaltiger. So sagt Allah subhanahu wa ta ala: "Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug." (Surah al-Baqara 2:228)

Der Mann steht in Verantwortung für die Frau, sorgt für sie und geht mit ihr den geraden Weg. So sagt Allah subhanahu wa ta ‘ala: "Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben." (Surah an-Nisa 4:34)

Zu den Rechten des Ehemannes zählt, dass sie ihm in allen Dingen, solange sie keine Sünde darstellen, gehorcht und seine Geheimnisse und sein Vermögen hütet und schützt. Der Prophet () sagte: "Würde ich jemanden befehlen, sich vor jemand anderem (außer Allah) nieder zu werfen, so würde ich der Frau befehlen, sich vor ihrem Ehemann nieder zu werfen." (Abu Dawud, at-Tirmidhi)

Auch sagte der Gesandte Allahs (): "Wenn der Mann seine Frau zu Bett bietet, sie sich aber weigert und er mit Ärger über sie einschläft, verfluchen sie die Engel bis zum nächsten Tag." (Bukhari, Muslim)

Zu seinen Rechten zählt auch, dass sie keine Handlung ausführen darf, die sein erlaubtes Bedürfnis komplett hindert. So sagt der Prophet (): "Es steht der Frau nicht zu, zu fasten, wenn ihr Mann anwesend ist und es nicht möchte. Und sie darf ohne seine Erlaubnis niemanden in sein Haus eintreten lassen." (Bukhari, Muslim)

Auch erklärte der Gesandte Allahs (), dass die Zufriedenheit des Ehemannes mit seiner Ehefrau ein Grund für die Ehefrau ist, ins Paradies einzutreten. So überliefert at-Tirmidhi einen Hadith, den Umm Salama (radiAllahu anhu) berichtete, in dem der Prophet () sagte: "Eine Frau, die stirbt und ihr Ehemann ist zufrieden mit ihr, wird ins Paradies eintreten." (at-Tirmidhi, Ibn Maja)

Scheich Salih al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: Vortragsreihe des ehrenwerten Scheich Muhammad ibn Salih al-Uthaymin, B. 1, S. 110 - 119.


Frage:

Mich erreichen häufig Fragen über die Rechte des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau. Dies rührt daher, dass ich in den arabischen Ländern und in meinem persönlichen Umfeld manchmal außergewöhnliche (problematische) Dinge sehe. Ich bitte Sie, die Muslime in dieser Angelegenheit zu ermahnen, möge Allah es Ihnen mit Gutem vergelten, insbesondere im Hinblick darauf, dass Männer ihre Ehefrauen schlagen.

Antwort:

Allah, der Erhabene, hat dargelegt, was für alle verpflichtend ist. Er sagt:

﴿ وَعَاشِرُوهُنَّ بِالْمَعْرُوفِ ﴾

„Und lebt mit ihnen in rechtlicher Weise zusammen.“ (Surah an-Nisa: 19)

Und Er sagt:

﴿ وَلَهُنَّ مِثْلُ الَّذِي عَلَيْهِنَّ بِالْمَعْرُوفِ وَلِلرِّجَالِ عَلَيْهِنَّ دَرَجَةٌ ﴾

„Und ihnen (den Frauen) steht (gegenüber den Ehemännern) so viel zu, wie sie (den Ehemännern) nach Gebühr schuldig sind; doch die Männer haben einen Grad (an Verantwortung/Vorrang) vor ihnen.“ (Surah al-Baqara: 228)

Und Er sagt:

﴿ الرِّجَالُ قَوَّامُونَ عَلَى النِّسَاءِ بِمَا فَضَّلَ اللَّهُ بَعْضَهُمْ عَلَى بَعْضٍ وَبِمَا أَنفَقُوا مِنْ أَمْوَالِهِمْ ﴾

„Die Männer stehen den Frauen vor, aufgrund dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat und weil sie von ihrem Vermögen ausgeben.“ (Surah an-Nisa: 34)

Sowie:

﴿ وَاللَّاتِي تَخَافُونَ نُشُوزَهُنَّ فَعِظُوهُنَّ وَاهْجُرُوهُنَّ فِي الْمَضَاجِعِ وَاضْرِبُوهُنَّ فَإِنْ أَطَعْنَكُمْ فَلا تَبْغُوا عَلَيْهِنَّ سَبِيلًا ﴾

„Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und züchtigt sie. Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht keinen Weg gegen sie.“ (Surah an-Nisa: 34)

Die Pflichten der Ehefrau

Die Ehefrau ist verpflichtet, ihrem Mann in dem zu folgen, was gut und rechtens ist (al-Ma'ruf). Dies umfasst:

  • Den Dienst im Haushalt.
  • Ihm zur Verfügung zu stehen, wenn er sie für die Intimität begehrt sofern sie dazu fähig ist.
  • Das Haus zu hüten (bzw. im Haus zu verbleiben)
  • seine Gäste zu ehren
  • Ihn weder zu schaden noch ihm in rechtmäßigen Angelegenheiten ungehorsam zu sein, im Rahmen ihrer Möglichkeiten: „So fürchtet Allah, soviel ihr könnt.“ (Surah at-Taghabun: 16)

Die Pflichten des Ehemannes

Ebenso ist er verpflichtet, mit ihr in rechtlicher Weise umzugehen:

  • Er darf sie nicht verletzen oder sie ohne Recht schlagen.
  • Er darf sie nicht grundlos hart behandeln oder ihr ständig missmutig gegenübertreten.
  • Er darf bei ihrem Unterhalt (Kleidung etc.) nicht nachlässig sein, sondern muss für sie so aufkommen, wie es für Frauen ihres Standes üblich ist (solange er finanziell dazu in der Lage ist).
  • Er soll einen guten Charakter zeigen und freundlich zu ihr sein.
  • Er soll sie mit Sanftmut behandeln: im ehelichen Verkehr, im Beisammensein im Bett, im Gespräch mit ihr durch gute Worte, im Scherzen mit ihr und im vertrauten Umgang.

Zwar ist sein Recht (formell) größer, doch er ist verpflichtet:

  • die Ehe gütig zu führen
  • ihr Gutes zu tun,
  • sie nicht zu Unrecht zu schlagen,
  • sie nicht außer mit Recht zu meiden,
  • und den ehelichen Umgang durch gute Worte und gutes Verhalten zu verschönern.

Wenn sie krank ist und die Arbeit nicht verrichten kann, muss er Nachsicht üben. Wenn ihr der Beischlaf (ehelicher Verkehr) schaden würde, muss er Rücksicht nehmen. So ist der Gläubige mit seiner Familie. Der Prophet () sagte:

{ خياركم خياركم لنسائهم، وأنا خيركم لأهلي }

„Die Besten von euch sind die, die am besten zu ihren Frauen sind, und ich bin der Beste unter euch zu meiner Familie.“

(Grenzen des Gehorsams)

Ein Gläubiger darf seine Frau weder unterdrücken noch herabwürdigen oder sie grundlos verletzen. Ebenso darf sie ihn nicht unterdrücken oder kränken. Sie muss ihm in dem folgen, was gut ist und was sie leisten kann.

Aber: Wenn er sie zu einer Sünde auffordert, darf sie ihm nicht gehorchen. (Wie z.B.)

  • Wenn er sie auffordert, Alkohol zu trinken.
  • Wenn er Analverkehr verlangt oder Beischlaf während der Menstruation, dem Wochenbett oder während des Ihram (Pilgerzustand). Hier ist Gehorsam verboten; sie muss sich dem widersetzen.
  • Wenn er von ihr verlangt, Schändlichkeiten wie Zina zuzulassen oder ihre Eltern schlecht zu behandeln.

Der Grundsatz lautet: Gehorsam gibt es nur in dem, was rechtmäßig und gut ist. Und ebenso darf auch er ihr nur im Guten folgen.

  • Wenn sie ihn zu etwas Verbotenem auffordert, wie etwa zu Analverkehr oder Geschlechtsverkehr während der Menstruation, darf er ihr nicht folgen.
  • Wenn sie ihn auffordert, seine Eltern nicht zu achten oder sie schlecht zu behandeln, darf er ihr nicht folgen.
  • Wenn sie ihn auffordert, Alkohol zu trinken, Zinsgeschäfte zu betreiben oder Unzucht zu begehen, selbst mit ihrer Schwester oder Tante, dann ist all dies verwerflich, und er darf ihr nicht gehorchen.

(Fazit:)
Keiner von beiden darf dem anderen außer im Guten gehorchen, ihm Unrecht zufügen oder ihm Schaden zufügen; vielmehr sind beide verpflichtet, sich an das Rechte zu halten und die von der Scharia gesetzten Grenzen einzuhalten.

 Scheich ‘Abdul-‘Azīz Ibn Bāz, rahimahullah